Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

2. Aussenpolitik

94.092

Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum EWRb. Anpassung des Vertragsverhältnisses

Adhésion de la Principauté du Liechtenstein à l'EEE. Adaption des relations contractuelles

Botschaft: 02.11.1994 (BBl V, 729 / FF V. 713)

Ausgangslage

Der unterschiedliche Ausgang der Volksabstimmungen über den EWR-Beitritt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein vom 6. und 13. Dezember 1992 und die in der Folge von Liechtenstein gewünschte Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum ab Anfang 1995 machten die Anpassung des schweizerischen-liechtensteinischen Vertragsverhältnisses notwendig. Die Vertragsanpassungen ermöglichen einerseits die Aufrechterhaltung der engen Beziehungen zwischen den beiden Ländern unter Beibehaltung der offenen Grenze und andererseits das Inkrafttreten des EWR-Abkommens für Liechtenstein.
Die Vertragsänderungen bzw. -ergänzungen und neuen Vereinbarungen betreffen vor allem den Bereich Warenverkehr und damit den Zollvertrag von 1923, daneben aber auch das Vollstreckungsabkommen von 1968, das Heilmittel-Konkordat von 1971, den Patentschutzvertrag von 1978, den Post- und Fernmeldevertrag von 1978 sowie die Vereinbarung von 1963 über Drittausländer. Anpassungen erfolgen ferner im Bereich der gegenseitigen Gleichbehandlung mit einer allgemeinen Gemeinsamen Erklärung, einer Änderung der Vereinbarung von 1963 über die Rechtsstellung der beiderseitigen Staatsangehörigen und einer gemeinsamen Erklärung zum öffentlichen Beschaffungswesen.

NR 28.11.1994 AB 1994, 2000
SR 12.12.1994 AB 1994, 1260

Beide Räte stimmten den Anpassungen ohne Gegenstimmen zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

  

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